US-Sanktionen: Google strebt Ausnahme von Huawei-Verbot an

US-Sanktionen: Google strebt Ausnahme von Huawei-Verbot an

7. Juni 2019 0 Von Horst Buchwald

US-Sanktionen: Google strebt Ausnahme von Huawei-Verbot an

Silicon Valley, 7.6.2019

Google hat die Trump-Administration gewarnt, dass das Verbot der Zusammenarbeit mit Huawei die nationale Sicherheit der USA gefährden könnte. Eine von Huawei entwickelte Android-Version sei anfälliger für Hackerangriffe.

Google strebt laut einem Zeitungsbericht eine Erlaubnis der US-Regierung an, weiter mit dem chinesischen Huawei-Konzern im Geschäft zu bleiben. Dabei gehe es vor allem darum, Huawei-Smartphones mit dem Google-Betriebssystem Android versorgen zu dürfen, berichtete die „Finanacial Times“ am Freitag. Der Internetkonzern argumentiere, dass ein Ende der Zusammenarbeit schlecht für die Sicherheit der Nutzer wäre, hieß es unter Berufung auf mit den Gesprächen vertraute Personen.

Die US- Regierung hatte Huawei Mitte Mai auf die Blacklist gesetzt. Damit unterliegen jegliche geschäftlichen Beziehungen von Huawei zu amerikanischen Firmen strenger Kontrollen. Wer US-Technik an Huawei verkaufen oder transferieren will, muss eine Lizenz erwerben. Diese kann verweigert werden, wenn Sicherheitsinteressen berührt sind.

Doch schon nach wenigen Tagen lockerte US-Präsident Donald Trump die Verbote. Für die Besitzer von Huawei-Smartphones bedeutet das unter anderem, dass Google die Telefone der Huawei-Kunden bis Mitte August weiter in vollem Umfang mit Updates und Apps versorgen kann. Für die Verwendung von US-Technologie in neuen Produkten gilt die Lockerung aber nicht. Huawei gab daraufhin bekannt, ein eigenes Betriebssystem zu entwickeln, das im kommenden Jahr marktreif sei.

Google warnte nun in Gesprächen mit US-Regierungsvertretern, dass das chinesische Betriebssystem mehr Software-Fehler als Android haben könnte – und damit leichtere Beute für Hacker sei, schrieb die Financial Times. Deshalb setze sich der Internetkonzern in Washington für eine längere Lockerung der Regeln oder eine komplette Ausnahme von dem Verbot ein.