Deutschland führt beim Regulierungswettlauf für autonome Fahrzeuge

Deutschland führt beim Regulierungswettlauf für autonome Fahrzeuge

20. Oktober 2021 0 Von Horst Buchwald

Deutschland führt beim Regulierungswettlauf für autonome Fahrzeuge

Berlin, 20.10.2021

Die Regulierung autonomer Fahrzeuge ist dringend notwendig. Doch die Mehrheit der Länder vermied es, eine gesetzliche Regelung zu erlassen.

Inzwischen ist Deutschland das erste Land, dass AV – Vorschriften verabschiedet hat. Ein Entwurf zum autonomen Fahren wurde Anfang Februar veröffentlicht.Das Merkel- Kabinett hat am 10.Februar einen Gesetzentwurf gebilligt und an den Bundesrat und den Bundestag weitergeleitet.

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Bundestages führte Anfang Mai eine öffentliche Anhörung durch. Der Ausschuss billigte am 19. Mai einen Gesetzentwurf mit einigen Änderungen. Damit war der Weg frei für die Zustimmung des Bundestages am 20. Mai und des Bundesrates am 28. Mai. Insider gehen davon aus, dass einige AV-Anwendungen im Jahr 2022 in Betrieb genommen werden können.

Das deutsche AV-Gesetz ist jedoch begrenzt,. Es müssen noch weitere Details der Regelung ausgearbeitet werden. Dennoch ist es ein wichtiger Meilenstein, der die AV-Regulierung in anderen

Ländern und Regionen wahrscheinlich beschleunigen wird.

AVs sind eine wettbewerbsfähige Industrie – auch für die Regulierung. Die Tabelle 1 stammt aus der Veröffentlichung Urban Transport Magazine. Insgesamt

stellt dies einen rechtlichen Rahmen für den Einsatz und den Betrieb nur der einfachsten AV-Anwendungsfälle dar, die als Mobility-as-a-Service (MaaS) betrachtet werden.

Beispiele für betriebliche Gestaltungsbereiche

Die in der Tabelle aufgeführten betrieblichen Gestaltungsbereiche konzentrieren sich auf MaaS-An wendungsfälle, da sie weniger komplex sind als Robotaxis und persönliche AVs. Es gibt mindestens sieben sich überschneidende AV-Anwendungsfälle, die im Jahr 2022 eingesetzt werden können. Bei den meisten handelt es sich um Varianten des AV-Betriebs auf festen Strecken. Personen- und Gütertransport auf der ersten und letzten Meile sind eingeschlossen, da sie ein erhebliches kommerzielles Potenzial haben.

Ein weiterer interessanter Anwendungsfall ist der bedarfsgesteuerte Dienst außerhalb der Hauptverkehrszeiten. Er sieht aus wie ein AV-Dienst mit flexibler Streckenführung. Er könnte vielleicht zu einem Robotaxi-Dienst außerhalb der Hauptverkehrszeiten und in Zukunft zu einem vollständigen Robotaxi-Dienst erweitert werden.

Das deutsche AV-Gesetz umfasst eine Vielzahl von Themen, wie in der Tabelle aufgeführt. Es deckt hauptsächlich betriebliche Themen ab, die in die Verordnung aufgenommen wurden. Das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt wird die Verfahren zur Erteilung von AV-Betriebserlaubnissen überwachen.

Auch die Pflichten der AV-Betreiber sowie die Datenverarbeitung im AV-Betrieb sind geregelt.

Eine Typgenehmigung für alle in Europa verkauften Fahrzeuge ist erforderlich. Werden bestehende Fahrzeuge um zukünftige AV-Funktionen erweitert, so ist eine neue Typgenehmigung erforderlich. Die Regelung solcher AV-Ergänzungen werden als ruhende Funktionen bezeichnet.

Ein wesentlicher Aspekt des Gesetzes sind die technischen Anforderungen an die Herstellung, den Zustand und die Ausstattung von AVs. Details zu diesen technischen Vorschriften sollen später vom Bundesamt für Verkehr bekannt gegeben.

Deutschland ist Vorreiter bei der Regulierung von AV, aber der Einsatz von AV ist eine andere Geschichte. Derzeit gibt es in Deutschland nur wenige AV-Tests, mit Ausnahme von AV-Fahrzeugen für den Linienverkehr – was gut in eine Region passt, die sich auf AV-Anwendungen für den Linienverkehr konzentriert. AV-Systeme für den öffentlichen Personennahverkehr haben in Deutschland und Europa ein großes langfristiges Potenzial, müssen aber mit den hervorragenden Nahverkehrssystemen konkurrieren.

Viele der Nahverkehrsbetreiber sind sehr daran interessiert, AVs im Linienverkehr zu testen, zu erlernen und einzusetzen, zunächst als Ergänzung zu den Buslinien, um den Service zu verbessern und Kosten zu sparen. Der Einsatz von AVs im Linienverkehr wird auch innovative Dienstleistungen hervorbringen, die zur Senkung der Emissionen aus der Nutzung von batterieelektrischen Fahrzeugen beitragen werden.

Die deutschen Maßnahmen stellen nur einen ersten Schritt in der AV-Regulierung dar; viele Bereiche sind noch nicht angesprochen. Es besteht die Hoffnung, dass dieser erste Schritt die EU und andere europäische Länder dazu anregen wird, eine breite Palette von AV-Vorschriften in Angriff zu nehmen. In der Tat wird erwartet, dass die deutsche AV-Verordnung erhebliche Auswirkungen auf die weltweiten AV-Vorschriften haben wird.

Deutschland liegt bei der Einführung von AV-Anwendungsfällen weit hinter den USA und China zurück. Die neuen AV-Vorschriften werden wahrscheinlich die Erprobung und den Einsatz in Deutschland beschleunigen, vor allem bei AV-Fahrzeugen für den öffentlichen Nahverkehr und ähnlichen Anwendungen. Davon könnten auch zwei französische Unternehmen profitieren: Navya und EasyMile.

Da die AV-Vorschriften auf Robotaxis und autonome Lastwagen ausgeweitet werden, ist zu erwarten, dass viele AV-Aktivitäten von Unternehmen aus Übersee ausgehen werden:

► VW wird wohl der erste Automobilhersteller, der AVs in Deutschland einsetzen wird, wahrscheinlich mit der Argo.ai-Technologie.

►Mercedes-Benz arbeitet mit Nvidia an der Entwicklung von AVs, aber der Zeitpunkt ist unklar.

►BMW ist in der AV-Testphase aktiv, hat aber bisher wenig bekannt gegeben.

Das in Israel ansässige Unternehmen Intel Mobileye hat bereits mit Tests in Deutschland begonnen und wird seine AV-Aktivitäten in diesem Land wahrscheinlich beschleunigen, wenn die Vorschriften in Kraft sind. Es ist auch wahrscheinlich, dass US-Unternehmen ihre AV-Aktivitäten in Deutschland verstärken werden. Ford, Waymo, GM und Aurora sind potenzielle Teilnehmer an der deutschen AV-Rallye. Auch chinesische Unternehmen werden wahrscheinlich in den deutschen und europäischen Markt eintreten, wenn die AV-Regulierung auf Robotaxis und autonome LKW ausgeweitet wird.