
Schwierige Geburt: die EU – Kommission kündigt digitalen Impfausweis für den Sommer an
18. März 2021Schwierige Geburt: die EU – Kommission kündigt digitalen Impfausweis für den Sommer an
Brüssel, 18. 3.2021
Geht es nach der EU- Kommission, wird jeder Einwohner eines EU – Landes ab dem 1. Juni einen digitalen Impfnachweis erhalten. Damit soll vor allem das Reisen in Zeiten der Pandemie erleichtert werden. Er kann jedoch auch als Vorbedingung für den Eintritt in zum Beispiel ein Museum, Flugzeug oder Restaurant dienen. Folgende Informationen werden enthalten sein: dass die Person nicht mit einem Coronavirus infiziert ist, Gültigkeit der Impfung, Chargennummer, Name des Geimpften, Geburtsdatum. Hinzu kommen aktuelle Testergebnisse sowie eventuell Angaben über eine überstandene Corona- Erkrankung.
Als Generatoren sind eine Arztpraxis oder ein Impfzentrum vorgesehen. Hier erstellt eine dafür autorisierte Person einen 2D – Barcode, den der Nutzer mit seinem Smartphone abscannen kann. Oder – wenn er kein Handy besitzt – auch als Papierausdruck erhält. Späteres Einscannen ist möglich. Der digitale Impfnachweis ist kryptographisch geschützt, und – als Schutz vor Vervielfältigung – an das Smartphone gebunden. Zur Überprüfung gibt es eine Prüf- App. Damit kann der Impfstatus wie bei dem Barcode eines Bahntickets gescannt werden. Der Nachweis ist jedoch auch mit dem analogen Impfpass möglich.
Soweit so vernünftig. Doch das ist nur die Oberfläche. Schaut man genauer hin, tauchen zahlreiche Probleme auf.
Zu klären wäre, welche Impfstoffe akzeptiert werden. Die Antwort: alle von der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA zugelassenen. Das sind: Biontech/Pfizer, Moderna, Astrazeneca und Johnson&Sohnson. Doch was ist mit Personen, die mit dem russischen Vakzin Sputnik V und dem des chinesischen Herstellers Sinopharm behandelt wurden? Antwort: Es soll jedem Mitgliedsland frei stehen, ob sie Bescheinigungen über Impfungen mit diesen Mitteln anerkennen oder nicht. Von den EU – Ländern wurden bisher nur die Ungarn mit den beiden in der EU nicht zugelassenen Mitteln geimpft. Doch das kann sich rasch ändern.
Das nächste Problem ist der Zeitplan. Das Gesetz soll bis zum Sommer (also dem 1. Juni) verabschiedet werden. Voraussetzung dafür ist: die Mitgliedsstaaten sowie das EU – Parlament müssen ihre Positionen festlegen und dann miteinander den Gesetzestext aushandeln. Legt man die bisherigen Zeiten zugrunde, die für die Verabschiedung von EU – Gesetzen benötigt wird, dann kann der anvisierte Termin keinesfalls gehalten werden.
Warum? Weil noch zu viele Probleme gelöst werden müssen. Da wäre die technische Umsetzung. Sie wird nicht für alle Mitglieder geschaffen sondern dies bestimmt jedes Mitglied für sich. In diesem Fall wird es in Deutschland problematisch, weil die notwendigen Daten nicht zentral gespeichert wurden. Noch wichtiger ist folgendes Problem: Wegen der Impfkrise als Folge von zu wenig Impfstoff, gehen Fachleute davon aus, dass bis zum 1. Juni nur wenige Deutsche unter 40 geimpft sein werden. Welche Folgen dies für die Stimmung im Land hat, ist kaum abzusehen. Denn die Geimpften werden reisen können, die Nicht – Geimpften müssen damit rechnen, das ihr Urlaubsland ihnen die Einreise verwehrt.
Spätestens bei der Bundestagswahl könnten die Wähler sich für das missratene Pandemie-
Management rächen.
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