EU-Staaten verabschieden zwei wichtige Digital-Gesetze

EU-Staaten verabschieden zwei wichtige Digital-Gesetze

25. November 2021 0 Von Horst Buchwald

EU-Staaten verabschieden zwei wichtige Digital-Gesetze

Brüssel, 21.11.2021

Spät aber nicht zu spät haben die EU-Staaten heute zwei wichtige Gesetze verabschiedet und somit die vor über 20 Jahren erlassene E-Comerce-Richtlinie an das digitale Zeitalter angepasst. Es handelt sich um den Digital Markets Act (DMA) und den Digital Services Act (DSA). Leider müssen noch einige Details ausgearbeitet werden. Demnach werden sie wohl erst 2023 in Kraft treten.

Das Gesetz über digitale Märkte (DMA) zielt auf schärfere Regeln für sogenannte “Gatekeeper”, also jene Unternehmen, die eine besonders starke Marktposition besitzen. Darunter fallen zum Beispiel Plattformen wie Suchmaschinen oder Soziale Netzwerke mit mindestens 45 Millionen aktiven monatlichen Nutzern in der EU oder 10 000 jährlichen Geschäftskunden. Beim Jahresumsatz liegt die Schwelle bei 6,5 Milliarden Euro. Sie müssen künftig bestimmte Regeln befolgen. Tun sie das nicht, drohen Strafen in Milliardenhöhe.

Nach Ansicht des Branchenverbandes Bitkom setzt der “Digital Markets Act wichtige neue Impulse für einen fairen Wettbewerb in der EU.” Zugleich bemängelte Bitkom aber, dass die neuen Regelungen die weitreichenden Auswirkungen auf europäische Plattformen, Startups und Cybersicherheitsthemen nur ungenügend berücksichtigen würden.

Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) soll dafür sorgen, dass Online-Plattformen mehr gegen illegale Inhalte tun müssen. Damit werde der Verbraucherschutz verbessert, lobte Bitkom. Auch manipulative Design-Praktiken, die Verbraucher zu einer Kaufentscheidung drängen sollen, sind künftig verboten.

Strengere Regeln fordern die EU-Staaten für Online-Marktplätze. Ein neuer Artikel in dem Gesetz soll sogenannte „Dark Patterns“ beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Netz verhindern. Gemeint sind Designentscheidungen , die darauf abzielen, Nutzer:innen in die Irre zu führen und zu einer bestimmten Entscheidung im Sinne des Diensteanbieters zu verleiten. Dies soll durch Artikel 24b explizit untersagt werden. Zudem müssten große Plattformen Nutzern mehr Einfluss dabei einräumen, was ihnen angezeigt werde, und mehr Informationen über Werbeanzeigen bereithalten. Wer dem nicht nachkommt, kann mit Bußgeldern bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes bestraft werden.

Für Suchmaschinen werden besondere Auflagen gelten. In Textvorschlägen werden eigene Regeln für „Betreiber sehr großer Online-Suchmaschinen geschaffen“. Diese müssen ihre Empfehlungsalgorithmen regelmäßig unabhängigen Inspektionen unterziehen und – wenn diese diskriminierend gegen „Personengruppen“ wirken, entsprechend den Auflagen handeln.

Eine unabhängige Aufsicht in Form einer EU-Behörde sieht der Rat nicht vor. Stattdessen sollen die Kompetenzen der Kommission gestärkt werden, wenn es um sehr große Online-Anbieter geht.

 

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